Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gasthaus Stappen Korschenbroich

Gasthaus Stappen / Franz-Josef Stappen
Steinhausen 39
41352 Korschenbroich
02166 / 88226
mail@gasthaus-stappen.de
Steuernummer   114/5604/4279

Stand: 01.06.2023

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Bankett- und Restauranträumen seitens des Gasthaus Stappen (im Folgenden auch „Auftragnehmer“) sowie für das Dienstleistungsangebot (Catering) zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Kunden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Die Unter- und/oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Gasthaus Stappen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Kunde wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall, dass ein erweiterter Versicherungsschutzes erforderlich sein sollte, hierfür Sorge zu tragen hat.


§ 2 Vertragsabschluss, Haftung, Mängel, Verjährung

1.
Jede Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung sonstiger Lieferungen und Leistungen wird mit der Bestätigung, die in Textform zu erfolgen hat, für beide Parteien bindend. Alle Angebote sind freibleibend.

2.
Die für die Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen und auf Verlangen dem Auftragnehmer vorzuzeigen. Allein dem Kunden obliegt die Erfüllung eventueller Verpflichtungen gegenüber der GEMA. Der Kunde ist auch verpflichtet, die Einhaltungen eventueller behördlicher Auflagen sicherzustellen.

3.
Der Auftragnehmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten des Auftragnehmers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch die von ihm angebotenen und/oder zubereiteten Waren und Speisen, die der Kunde am Ende der Veranstaltung nicht an den Auftragnehmer zurückgibt, sondern an Dritte verteilt.

4.
Offensichtliche Mängel an der Leistung des Auftragnehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Ende der Veranstaltung rügen. Andernfalls gilt die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß erbracht. Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde, sollte nur ein unerheblicher Mangel vorliegen, weder den vereinbarten Preis mindern noch vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstandene Mängel.

5.
Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.


§ 3 Preise, Zahlung

1.
Alle vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sofern im Einzelfall keine Preise vereinbart sind, gelten die in der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung aktuellen Preisliste aufgeführten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Gasthaus Stappen ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so kann Gasthaus Stappen vom Vertrag zurücktreten. Es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

2.
Das Gasthaus Stappen ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung, Leistung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.

3.
Gagen für solche Musiker und Künstler, die der Auftragnehmer aufgrund Vereinbarung mit dem Kunden für die Veranstaltung engagieren soll, muss der Kunde im Voraus an den Auftragnehmer zahlen.

4.
Der Kunde ist verpflichtet, Gasthaus Stappen die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Die 5 Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenzahl gilt als Mindestgrundlage (Garantiezahl) für die Preisberechnung. Nachteile, die dem Kunden hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Gasthaus Stappen. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Gasthaus Stappen berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Gasthaus Stappen. Im Falle einer Erhöhung wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

5.
Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Gasthaus Stappen aufrechnen.


§ 4 Rücktritt des Auftragnehmers

Gasthaus Stappen ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere, von Gasthaus Stappen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dieses gilt auch dann, wenn Räume und/oder Leistungen des Auftragnehmers unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z.B. hinsichtlich der Person des Kunden oder hinsichtlich des Zwecks der Anmietung oder Leistungsinanspruchnahme gebucht werden oder Gasthaus Stappen begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Anmietung und/oder Buchung von Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthaus Stappen gefährden könnten.


§ 5 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er folgende Stornierungskosten für Veranstaltungen ab 10 Personen zu tragen:

40 % des vereinbarten Entgelts bei einer Stornierung 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

60 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

70 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 2 Wochen bis 2 Tage vor der Veranstaltung

80% des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor der Veranstaltung

Hinsichtlich der Getränke legt der Auftragnehmer bei der Berechnung der Stornierungskosten den nach Erfahrungssätzen für die Veranstaltung zu erwartenden Getränkeumsatz zugrunde. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt stets der Nachweis eines niedrigeren, dem Gasthaus Stappen der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


§ 6 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Gasthaus Stappen. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld). Der Kunde trägt die volle Haftung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der mitgebrachten Speisen und Getränke und stellt das Gasthaus Stappen insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.


§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Gasthaus Stappen. Gasthaus Stappen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gasthaus Stappen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Gasthaus Stappen ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Gasthaus Stappen abzustimmen.


§ 8 Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


§ 9 Schlussbestimmung

Änderung oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthaus Stappen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Gasthauses Stappen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.